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   VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15.KS   

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VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15.KS (https://dejure.org/2016,700)
VG Kassel, Entscheidung vom 11.01.2016 - 1 L 2133/15.KS (https://dejure.org/2016,700)
VG Kassel, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS (https://dejure.org/2016,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV, § 10 HBG, § 9 BeamtStG, § 10 HGlG
    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und Tarifbeschäftigter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und Tarifbeschäftigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Es ist jedoch zu beachten, dass nach bisheriger Rechtsprechung ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre und ihm damit einen Bewährungsvorsprung verschafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 -, Rn. 17, juris; vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 -, Rn. 4, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 1 TG 5123/96 -, Rn. 3, juris m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 29. August 2011 - 1 L 481/11.KS -, Rn. 12, juris).

    Deshalb ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren die normalerweise dem Hauptverfahren vorbehaltene Frage der Rechtmäßigkeit der Stellenbesetzung regelmäßig bereits im Verfahren der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu klären (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 -, Rn. 4, juris).

    Die dienstlichen Beurteilungen, welche der Auswahlentscheidung in der Regel maßgeblich zugrunde liegen, haben sich allerdings auf den tatsächlich wahrgenommenen Dienstposten unter Berücksichtigung der sich aus dem abstrakt-funktionellen Amt ergebenden Anforderungen zu beziehen, so dass die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen in einer zutreffenden dienstlichen Beurteilung nicht ausgeblendet werden können, weil die dienstliche Beurteilung den im Beurteilungszeitraum tatsächlich vorhandenen Leistungsstand des Beamten bewerten muss (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 a. a. O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Hieran ändert auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (2 VR 1/13 - juris, im Anschluss hieran auch Hess. VGH, Beschluss vom 11. April 2014 -1 B 1913/13 - juris) nichts, wonach die Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstposten erfolgen darf.

    Andere Interessenten, die bislang nicht auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt worden sind, kommen aus laufbahnrechtlichen Gründen für eine Beförderung nicht in Betracht, so dass die Auslese für Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um "Beförderungsdienstposten" vorverlagert wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, Rn. 15, juris, vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 11, juris).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    In diesem Bewerbungsverfahrensrecht, das eine faire und (chancen-) gleiche Behandlung ihrer Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. dazu grundlegend: Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, juris), ist die Antragstellerin durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung jedoch nicht verletzt worden.

    Die gerichtliche Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe öffentlicher Ämter anhand des beschriebenen Kontrollmaßstabs ist angesichts der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG eingeräumten Beurteilungsermächtigung inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, d. h. zu prüfen, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zu allem Hess.VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, juris, sowie Beschluss vom 21. März 1995 - 1 TG 2377/94 -, HessVGHRspr. 1996, 51.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Die vorangegangenen Beurteilungen waren damit nicht mehr von Bedeutung, da nach der einhelligen Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris) ältere dienstliche Beurteilungen erst dann herangezogen werden dürfen, wenn die aktuellen Beurteilungen zu einem Gleichstand sowohl der Gesamtnote als auch der maßgeblichen Einzelnoten führen.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris) in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Dieser Beurteilungsspielraum des Dienstherrn umfasst nicht nur die eigentliche Beurteilung, sondern gilt bereits in der Phase der Materialsammlung, in der die Grundlagen der dienstlichen Beurteilung festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 34.79 -, BVerwGE 62, 135).
  • VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09

    Zum Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung bei vorangegangener

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Fehlt es hieran, müssen die Beurteilungen - um als taugliche Grundlage für einen Leistungsvergleich dienen zu können - erst vergleichbar gemacht werden, bevor eine Auswahlentscheidung auf sie gestützt werden kann (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 TZ 1310/99 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 17. März 2010 - 8 L 1075/09.WI -, juris).
  • OVG Hamburg, 28.05.2009 - 1 Bs 70/09

    Anforderung an die Beförderung vom Polizeimeister zum Polizeiobermeister

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Hierbei geht das Gericht (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 22. April 2013 - 1 L 1461/12.KS -, nicht veröffentlicht, unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 1 Bs 70/09 -, juris) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Beurteilungszeitraum bei Bedarfs- oder Bestätigungsbeurteilungen, die Beförderungen zugrunde gelegt werden sollen, mindestens ein Jahr betragen muss.
  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88

    Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Auch wenn der Zweitbeurteiler nach Vorbringen der Antragstellerin lediglich dreimal im Beurteilungszeitraum mit ihr zusammengetroffen sei, so dass seinem Eindruck keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden könne, so konnte er jedoch unter Berücksichtigung des Beurteilungsbeitrages seine wenigen persönlichen Eindrücke mit in die Bewertung einfließen lassen bzw. diese mit dem Beurteilungsbeitrag abgleichen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194/88 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

    Auszug aus VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
    Nach der Rechtsprechung (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 10. Oktober 1996 - 2 M 4675/96 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 -, jeweils juris) müssen, um einen sachgerechten Qualifikationsvergleich zu ermöglichen, die insoweit berücksichtigten Beurteilungen miteinander vergleichbar sein, was neben ihrer Erstellung in zeitlicher Nähe zu der Auswahlentscheidung und ihrer hinreichenden Aussagekraft auch eine größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten voraussetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 -, juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

  • OVG Niedersachsen, 10.10.1996 - 2 M 4675/96

    Amtskonkurrenz;; Beurteilung, aktuelle (Auswahlverfahre;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2014 - 7 S 19.14

    Bundesbeamter; Dienstpostenkonkurrenz; Anordnungsgrund; Erfahrungsvorsprung;

  • VGH Hessen, 11.04.2014 - 1 B 1913/13
  • VG Augsburg, 19.12.2013 - Au 2 E 13.491

    Recht der Beamten nach Landesrecht

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • VG Kassel, 29.08.2011 - 1 L 481/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • VGH Hessen, 21.03.1995 - 1 TG 2377/94

    Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen

  • VGH Hessen, 05.03.1997 - 1 TG 5123/96

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Veränderung des Aufgabenbereichs eines

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • VG Kassel, 05.09.2017 - 1 L 1205/17

    Beförderung, Auswahlentscheidung

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammer mit Beschluss vom 30.06.2017, 1 L 2007/17.KS - n.v.); sie müssen es aber nicht (näher VG Kassel BeckRS 2016, 41630 Rn. 29).

    Die Beurteilungen sind zunächst hinreichend aktuell, die von der Rechtsprechung entwickelte Jahresfrist für Mindestbeurteilungszeiträume (etwa HessVGH, Beschluss vom 22.06.2016, 1 B 649/16, Rn. 13 -juris; VG Kassel BeckRS 2016, 41630 Rn. 26) ist eingehalten.

    Auch die Beurteilungszeiträume der Bewerber sind in etwa gleich lang, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist (HessVGH, Beschluss vom 23.09.2015, 1 B 707/15, Rn. 43 - juris; VG Kassel BeckRS 2016, 41630 Rn. 26), jedoch naturgemäß die Vergleichbarkeit vereinfacht.

    Dies ist der Fall, wenn sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfasst, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt ist und "das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellt" (so VG Kassel BeckRS 2016, 41630 Rn. 31).

  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
    Sollte sie sich als rechtswidrig erweisen, so kann sie grundsätzlich jederzeit rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 12; VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 5 ).

    Damit wird die Auslese für Beförderungsämter vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um "Beförderungsdienstposten" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N., vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 14 ff. m. w. N., und vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 11 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 20 ; VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 11 ).

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30. Juni 2017 - 1 L 2007/17.KS -, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris).

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 13 ; std. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 29 ).

  • VG Kassel, 29.04.2019 - 1 L 166/19

    Bildung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung muss statusamtsbezogen

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30. Juni 2017 - 1 L 2007/17.KS, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS , juris).

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 , juris Rn. 13 ; st. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS , juris Rn. 29 ).

  • VG Kassel, 03.03.2020 - 1 L 1882/19

    Fehlerhaftes "Ausschärfen" anhand der Einzelmerkmale einer dienstlichen

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30. Juni 2017 - 1 L 2007/17.KS -, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris).

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 13 ; std. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 29 ).

  • VG Kassel, 28.02.2019 - 1 L 2526/18

    Aktualität einer Regelbeurteilung

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30. Juni 2017 - 1 L 2007/17.KS, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS, juris).

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14, juris Rn. 13; st. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS, juris Rn. 29).

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können zwar bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30. Juni 2017 - 1 L 2007/17.KS -, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris).
  • VG Kassel, 29.05.2018 - 1 L 55/18

    Konkurrentenverfahren, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der dienstlichen

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30.06.2017, 1 L 2007/17.KS, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11.01.2016, 1 L 2133/15.KS, juris).
  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 29. Mai 2018 - 1 L 55/18.KS -, juris); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 29).
  • VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Fehler im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung fehlerhaft und im Ergebnis rechtswidrig ist (vgl. etwa Kammerbeschluss vom 30. Juni 2017 - 1 L 2007/17.KS -, n. v.); sie müssen es aber nicht (vgl. näher Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 29 ff.).
  • VG Kassel, 06.12.2018 - 1 L 2421/18

    Fehlende Plausibilität der Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung kann im

  • VG Kassel, 23.06.2021 - 1 L 2370/20

    Führungseignung als konstitutives Merkmal einer Auswahlentscheidung

  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

  • VG Kassel, 01.04.2019 - 1 L 26/19

    Statusamtsbezogene Begründung des Gesamturteils erforderlich

  • VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16

    Art. 33 GG, § 123 VwGO, § 43 VwVfG

  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

  • VG Kassel, 22.07.2020 - 1 L 440/20

    Sowohl die Begründung einer dienstlichen Beurteilung als auch die Ausschärfung

  • VG Kassel, 19.04.2018 - 1 L 6379/17

    Konkurrentenverfahren, Beförderung einer hauptamtlichen Lehrkraft an einer

  • VG Kassel, 16.11.2017 - 1 L 2797/17

    § 40 HLV

  • VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19

    Eilrechtsschutz gegen Stellenbesetzung mit Konkurrenten; Anspruch auf

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